5 Minuten Lesezeit 29 Oktober 2019
Leuchtturm auf einem Felsen

Warum die ESEF-Transparenzverordnung zum Trusted Accounting beiträgt

Autoren
Gerd Winterling

Partner, Wirtschaftsprüfer, Head of Financial Accounting Advisory Services Germany, EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Deutschland

Unterstützt seine Mandanten beim Aufbau einer zukunftsfähigen Finanzfunktion und begleitet seine Kolleg:innen auf ihrer persönlichen Wachstumreise

Urs Lenhardt

Associate Partner, Financial Accounting Advisory Services, Advanced Manufacturing, EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Deutschland

Ist Prüfer und Berater für Prozesse und IT-Systeme des CFO und der Finanzfunktion. Ist als Leiter des Global FAASTech Center of Excellence verantwortlich für alle technischen Lösungen.

5 Minuten Lesezeit 29 Oktober 2019

Die europäische Marktaufsicht ESMA will IFRS-Konzernabschlüsse ab 2020 europaweit transparenter und besser vergleichbar machen.

Die vergangenen Geschäftsjahre brachten anspruchsvolle Veränderungen für Unternehmen, unter anderem die Einführung der neuen Standards des International Accounting Standards Board (IASB): IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16.

Jetzt wartet bereits die nächste Neuerung: Unternehmen, die Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der Europäischen Union (EU) emittiert haben (im Folgenden kurz „Emittenten“), müssen für Geschäftsjahre beginnend ab 1. Januar 2020 ihren Jahresfinanzbericht in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format/ESEF) veröffentlichen. Die neue Regulierungsvorgabe der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority/ESMA) soll Finanzinformationen transparenter, besser vergleichbar und effizienter nutzbar machen.

Der enge Zeitrahmen und die technische Umsetzung der ESEF-Verordnung stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen, die zeitnah angegangen werden sollten. Gleichzeitig bietet die erforderliche Implementierung Anwendern die Chance, das eigene Berichtswesen zu verbessern und mithilfe optimierter Prozesse effizienter zu arbeiten. Investoren und Stakeholder können die maschinenlesbaren Jahresabschlüsse als erweiterte Grundlage für strategische Entscheidungen nutzen.

Wir sehen die ESEF-Anforderungen als Chance, den bestehenden Erstellungsprozess zu verbessern, einen Beitrag zur Vergleichbarkeit zu leisten und einen Mehrwert zu erzielen, indem dabei erhebliche Effizienzpotenziale gehoben werden können.

Welchen Lösungsansatz liefert die Aufsichtsbehörde?

Nach den Vorschlägen der ESMA sollen die Jahresfinanzberichte als elektronisches Dokument in XHTML (eXtensible HyperText Markup Language) bereitgestellt werden. Zusätzlich sollen IFRS-Konzernabschlüsse mithilfe des Standards iXBRL (inline eXtensible Business Reporting Language) in ein strukturiertes einheitliches Datenformat übertragen werden.

Ziele der ESEF-Verordnung

  • höhere Vergleichbarkeit durch einheitliche Strukturierung der Berichtsinhalte
  • bessere elektronische Weiterverarbeitung der Daten
  • automatisierte Aufbereitung und Analyse
  • leichte Umwandlung in Formate wie Excel
  • höhere Transparenz der Jahresfinanzberichte und IFRS-Konzernabschlüsse
Mit den ESEF-Anforderungen haben Anwender die Chance, ihre Finanzberichterstattung komplett zu digitalisieren. Der technische Standard wird die Transparenz bei Finanzdaten deutlich erhöhen und das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken.
Lars Lettner
Wirtschaftsprüfer und Senior Manager bei EY

Wie umfangreich die Umsetzung der ESEF-Verordnung wird, ist abhängig von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Positionen des Abschlusses, vom Umfang des Anhangs, von den derzeit existierenden Abschlusserstellungs-Prozessen und den vorhandenen IT-Systemen sowie vom verfügbaren Know-how.

Welchen Zeitrahmen gibt die Aufsicht vor?

Die Einführung des neuen Standards erfolgt in zwei Stufen:

  • Für Abschlüsse, deren Geschäftsjahre am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, sind zunächst monetäre Angaben der primären Abschlussbestandteile von Konzernen (Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung) sowie ausgewählte textuelle Angaben (z. B. Name, Sitz, Geschäftstätigkeit oder Rechtsform der Gesellschaft) zu übertragen.
  • Für Abschlüsse, deren Geschäftsjahre am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt die Berichtspflicht zusätzlich für textliche Angaben im Konzernanhang.

Fünf Schritte zur Erstellung eines iXBRL-Jahresfinanzberichts

Die Realisierung eines iXBRL-Berichts erfolgt in fünf Etappen. Dabei sollte gleich zu Beginn eine umfassende Kommunikationsstruktur des Berichts entwickelt werden, an der das weitere Vorgehen ausgerichtet wird.

  1. Planung
    Verantwortlichkeiten bestimmen und erste Teams bilden, Ist-Zustand der Reporting-Prozesse und IT-Systemlandschaft feststellen, Umsetzungsvariante prüfen sowie ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) und Prozessabläufe anpassen, Entwurf einer neuen Kommunikationsstruktur
  2. Mapping
    Kontenrahmen mit ESEF-Taxonomie vergleichen, einzelne Positionen des Jahresfinanzberichts der vorgegebenen Datenstruktur zuordnen, Kontenrahmen anpassen, erforderliche Taxonomie-Erweiterungen dokumentieren,  Accounting Manual/Kontierungsrichtlinie überarbeiten, Details der neuen Kommunikationsstruktur definieren
  3. iXBRL-Bericht erstellen
    Spezialisierte Software bereitstellen, elektronisches Dokument (Tagging) erstellen, RTS-Anforderungen der Verordnung erfüllen (Regulatory Technical Standards), Updates der Taxonomie festlegen, neue Kommunikationsstruktur endgültig festlegen
  4. Prüfung und Validierung
    Qualität und Vollständigkeit des Finanzberichts im iXBRL-Standard beurteilen, technische Regeln und Validität gemäß der ESEF-iXBRL-Taxonomie einhalten, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern implementieren, externe Prüfer einbeziehen
  5. Offenlegung
    iXBRL-Jahresfinanzbericht fristgerecht veröffentlichen

Welche möglichen Stolpersteine gibt es?

Während der Umstellung auf die ESEF-Taxonomie können Fehlerquellen auftreten, die während des Implementierungsprozesses identifiziert und behoben werden müssen:

  • fehlende oder falsche inhaltliche Auszeichnung (Mapping) oder technische Auszeichnung (Tagging)
  • fachliche Abweichungen zwischen dem iXBRL-Bericht und dem Jahresfinanzbericht
  • falsche Vorzeichen oder falscher Betrag bei monetären Werten
  • Rechenfehler
  • fehlerhafte Verlinkungen bei Verwendung von Taxonomie-Erweiterungen

Kern der Umsetzung ist das Mapping gemäß der vorgegebenen Taxonomie. Problematisch wird es immer, wenn vorhandene Positionen des Anwenders nicht oder anders vom Regulator vorgegeben werden.

Das strukturierte und einheitliche Datenformat der ESEF-Verordnung trägt wesentlich dazu bei, dass das Vertrauen der Bilanzadressaten in die bereitgestellten Informationen gestärkt wird. Wir nennen das „Trusted Accounting“.

iXBRL: Zusätzliche Bürokratie oder Trusted Accounting?

Unternehmen stehen bei der Umsetzung der ESEF-Verordnung vor komplexen Herausforderungen. Sie müssen neue Taxonomien übernehmen, diese laufend aktualisieren sowie neue Tagging- und Mapping-Prozesse implementieren. Gleichzeitig gilt es, die technologischen Voraussetzungen für ein Reporting im iXBRL-Format zu schaffen.

Auf der anderen Seite soll das einheitliche europäische elektronische Berichtsformat für eine höhere Transparenz sorgen. Dies ist letztlich eine konsequente Umsetzung dessen, was mit der Transparenzrichtlinie schon vor Jahren begonnen hat.

Aus der Pflicht zum neuen Format ergeben sich viele Potenziale für Unternehmen und deren Investor-Relation-Praxis. Finanzdaten des Abschlusses können treffsicher von cleveren Algorithmen ausgelesen werden. Die gewonnenen Daten erlauben Investoren hochautomatisierte Peergroup-Vergleiche und Kennzahlenanalysen in Echtzeit.

Eine schnellere Verarbeitung und höhere Vergleichbarkeit kann – bei hoher Qualität der gelieferten Daten – mehr Vertrauen in die Finanzkommunikation bringen. So könnte die Erstellung des Geschäftsberichtes unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen überdacht werden. Der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt. Ist das nicht die Vision von „Trusted Accounting“? 

XBRL Deutschland: Nationale Taxonomien stehen noch aus

Der Jahresfinanzbericht bei konzernrechnungslegungspflichtigen Emittenten enthält neben dem IFRS-Konzernabschluss zusätzliche Elemente, die wahlweise mit iXBRL-Etikettierungen versehen werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der EU-Mitgliedstaat eine nationale Taxonomie zur Verfügung stellt, was in Deutschland beispielsweise noch nicht der Fall ist.

Darüber hinaus besteht derzeit noch keine Pflicht der Veröffentlichung nach dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat bei Einzel- und Konzernabschlüssen von Unternehmen, die keine Emittenten sind.

Fazit

Die digitale Transformation wird die Prozesse im Finanzwesen spürbar verändern: Wie digitale Bibliothekare scannen vollautomatische „Crawler“ große Datenmengen von Unternehmen, kategorisieren und markieren alle Finanzinformationen. Damit können Konzernabschüsse künftig nach definierten Taxonomien nicht nur zeitnah effizient elektronisch erstellt, sondern alle Daten auch einzeln genutzt und analysiert werden. Das klingt wie Zukunftsmusik – wird aber bald europaweit Realität sein.

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Gerd Winterling

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