Ethics – Ihr Anliegen ist uns wichtig

Warum Ihr Anliegen wichtig ist

Unser Ziel ist es, eine auf Qualität und Vertrauen ausgerichtete Unternehmenskultur zu pflegen. Unser Umgang miteinander soll von gegenseitigem Respekt geprägt sein. Wir schätzen Diversität und setzen uns für eine integrative Unternehmenskultur ein, in der Diskriminierung, Einschüchterung und Belästigung keinen Platz haben.

Wenn Sie ein Verhalten erlebt oder beobachtet haben, das aus Ihrer Sicht einen Verstoß gegen unsere Werte und damit auch gegen den EY Global Code of Conduct darstellen könnte, können Sie dies bei unserer EY/Ethics Hotline melden. Ihre Meldung wird von unserem EY Ethics Desk bearbeitet, unserer offiziellen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Gleichzeitig ist die EY/Ethics Hotline die Meldestelle für Gesetzesverstöße. So können Sie hier auch potenzielle Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) melden.  

Nach dem LkSG müssen alle betroffenen Unternehmen ein geeignetes Beschwerdeverfahren einrichten, sodass Sie auch die Möglichkeit haben, das Beschwerdeverfahren eines Mandanten oder einer Drittpartei (sofern gemäß § 8 LkSG für das Unternehmen gesetzlich erforderlich) zu nutzen.

Sollten Sie eine externe Meldestelle in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte die geltenden Datenschutzgesetze und Ihre Vertraulichkeitspflicht and stellen Sie sicher, dass Sie keine vertraulichen Informationen von anderen Mandanten oder Drittparteien im Rahmen Ihrer Meldung preisgeben.

Alle Meldungen, die bei der EY/Ethics Hotline eingehen, werden neutral, unabhängig, objektiv und unter höchstmöglicher Vertraulichkeit bearbeitet. Jegliche Hinweise, die bei uns eingehen, werden ernst genommen.

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Sie haben mehrere gleichwertige Möglichkeiten, das beobachtete Verhalten zu melden:

  • Nutzen Sie unser Meldesystem EY/Ethics Hotline. Sie können unsere Hotline online oder per Telefon erreichen. Wenn Sie wünschen, können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. 
  • Wenden Sie sich per E-Mail an das „EY Ethics Desk“-Team.
  • Kontaktieren Sie uns per Post:

EY Corporate Solutions GmbH & Co. KG
Hinweisgeberstelle/Ethics Desk
Mergenthalerallee 3–5
65760 Eschborn

Entsprechend §13 (2) Hinweisgeberschutzgesetz möchten wir darauf hinweisen, dass auch externe Meldestellen existieren.

Sie können Einzelheiten und Kontaktangaben der externen Meldestellen und Meldekanäle in der Übersicht 'Externe Meldestellen und Meldekanäle', die auf der Webseite der Generallzolldirektion zu finden ist, einsehen:
https://www.zoll.de/DE/Kontakt/WeitereKontakte/hinweisgeberschutz_FAQ.html?faqCalledDoc=281574

Die geltende Datenschutzerklärung für die Nutzung des EY-Hinweisgebersystems finden Sie hier.

Welche Bedenken kann ich melden?

  • potenzielle Verstöße gegen den EY Global Code of Conduct
  • potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Regelungen
  • potenzielle Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)
  • potenzielle Verstöße etwa in den folgenden Bereichen (Beispiele):
    • Diskriminierung oder Belästigung
    • Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung
    • Geldwäsche

Was passiert mit meiner Meldung?

Ihre Meldung wird vom EY Ethics Desk entgegengenommen und selbstverständlich vertraulich behandelt. Gegebenenfalls stellen wir Rückfragen, wenn weitere Informationen zur Untersuchung des Sachverhalts notwendig sind. Die Kommunikation kann dabei weiterhin anonym erfolgen, wenn die Meldung anonym abgegeben wurde. Beim Abgeben einer Meldung erhalten Sie einen Report-Code. Mit diesem Report-Code haben Sie Zugriff auf die Meldung und können eventuelle Nachfragen beantworten und dabei anonym bleiben.

Jeder Fall wird vom EY Ethics Desk nach objektiven Maßstäben unter Einhaltung festgeschriebener Prozesse überprüft und nachverfolgt. Sollte es für die Untersuchung des Falles notwendig sein, werden entsprechende Fachleute hinzugezogen. Wir legen jedoch gleichzeitig größten Wert darauf, dass die Anzahl der Personen, die Kenntnis von dem Fall haben, möglichst klein gehalten wird („Need to know“-Prinzip).

Bei Feststellung eines Verstoßes wird unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls mit angemessenen Maßnahmen reagiert.

Kein Raum für Repressalien

Jegliche Repressalien gegen eine hinweisgebende Person aufgrund einer Meldung nach bestem Wissen und Gewissen („good faith“) sind unzulässig. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Ein Verstoß hiergegen kann ein eigenes Ethik-Verfahren gegen die Person nach sich ziehen, die die Repressalien angewiesen und/oder umgesetzt hat.