Im Fokus des LkSG und den damit einhergehenden Pflichten steht die Aufdeckung und Verminderung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der Lieferkette eines Unternehmens.
Durch das LkSG werden auch mittelbare und unmittelbare Zulieferer sowie Dienstleister mit einem neuen Transparenzstandard konfrontiert, um ihren Kunden die Einhaltung des neuen Gesetzes zu ermöglichen. Im Rahmen des Risikomanagements und der Risikoanalyse sind unter anderem konkrete Maßnahmen zur Erkennung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken darzulegen und diese an die Entscheidungsträger – wie beispielsweise den Vorstand – zu kommunizieren. Des Weiteren existiert eine ausführliche Dokumentations- und Berichtspflicht, welche insbesondere auf Investoren- sowie Kundenseite auf verstärktes Interesse bei der Unternehmensbewertung stoßen wird.
Private-Equity-Fonds sollten ihr Portfolio prüfen
Implementiert ein Private-Equity-Fonds frühzeitig Prozessabläufe und Reporting-Standards in seinen Portfoliounternehmen, kann dies die Attraktivität für Kunden und somit den Unternehmenswert signifikant steigern. Zeitgleich wird sichergestellt, dass die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. Sollte es zudem zu einer Verschärfung des Gesetzes kommen, können solche Schritte kurzfristigen und unvorbereiteten Anpassungen und Investitionen vorbeugen. Die strategische Analyse sowie der Einsatz neuer Prozesse, können in jeder Phase des Private-Equity-Lebenszyklus erfolgen und den Wert der Portfoliounternehmen nachhaltig steigern.
Im Grunde nur Gewinner beim Lieferkettengesetz
Es lohnt sich, die Analyse der Portfoliofirmen aus zwei Perspektiven zu betrachten. Zum einen können Handlungsfelder zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert und etwaige Schwachstellen behoben werden. Zum anderen können Chancen zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes aufgedeckt und realisiert werden. Unter dem Strich also eine echte Win-win-Situation: Der Private-Equity-Fonds stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen an das neue Gesetz von den Portfoliounternehmen erfüllt werden. Zeitgleich werden der Fonds und seine Portfoliounternehmen nachhaltiger, risikobewusster und zukunftsorientierter – und somit attraktiver für Investoren und Kunden.
Fazit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) soll die Menschen- und Umweltrechte innerhalb einer Lieferkette schützen. Dafür macht es umfangreiche Vorgaben zur Sorgfalt in Bezug auf Risikoanalysen, Präventions-und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren vor deutschen Gerichten und Berichterstattung.
Gerade Private-Equity-Fonds sollten ihre Portfoliounternehmen auf die neue Gesetzgebung hin abklopfen. Denn es drohen im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes.
Positiver Nebeneffekt ist, dass sich bei Einhaltung sowie vorausschauendem Handeln der Wert der Portfoliounternehmen nachhaltig steigern lässt und sie so für Investoren attraktiver werden.