Der Minimalansatz beim Nachhaltigkeitsbericht wird den Prüfer nicht überzeugen.
Bei der Vorbereitung auf die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ist eine zeitnahe und fortlaufende Einbindung desjenigen Wirtschaftsprüfers, der auch den Finanzbericht prüft, zielführend. Denn die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist stark mit den Informationen im Jahresabschluss und im Lagebericht verwoben. Wir empfehlen daher, die Prüfung der finanziellen und der nichtfinanziellen Berichterstattung in einer Hand zu lassen, um doppelte Arbeit und einen hohen Koordinationsaufwand zu vermeiden.
Der Wirtschaftsprüfer begleitet das Unternehmen in vier Schritten zur erfolgreichen Prüfung:
1. Wer ist wie betroffen?
Im ersten Schritt geht es darum, inwiefern das Unternehmen von den aktuellen und künftigen gesetzlichen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen ist und welche Auswirkungen dies hat. Die CSRD folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit („double materiality“). Das heißt, Betriebe müssen nicht nur den Einfluss ihrer Tätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt ermitteln, sondern auch, wie sich externe Nachhaltigkeitsaspekte auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken. Der Prüfer kennt die Berichtsanforderungen genau und kann wertvolle Hinweise geben, damit das Unternehmen in die richtige Richtung abbiegt.
2. Meilensteine der Umsetzung
Im zweiten Schritt geht es um wesentliche Punkte wie die folgenden: Welche Mitarbeitenden sind für das Thema Nachhaltigkeit zuständig oder können dafür freigestellt werden? Wurden die richtigen Themen gesetzt, die sich auch prüfen lassen? Hat das Unternehmen relevante Kennzahlen ausgewählt? Für eine regelkonforme Berichterstattung nach der CSRD benötigen Unternehmen quantitative und qualitative Kennzahlen. Messbare Informationen wie der Verbrauch von Rohöl, Gas oder erneuerbaren Energien, die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen oder der Wasserverbrauch werden um subjektive, beschreibende Informationen wie soziale Folgen ergänzt. Wie bei Einnahmen, Ausgaben und Steuern müssen nachhaltigkeitsrelevante Informationen strukturiert und automatisiert gesammelt werden. Sind die erforderlichen Tools dafür verfügbar?
3. Prüferische Begleitung des Implementierungsprojekts
Einzelne Teilaspekte werden testweise geprüft bzw. im Rahmen des Implementierungsprojekts auf ihre Prüfungsfähigkeit getestet. Fallen Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten auf, können diese noch vor der eigentlichen Berichterstattung bzw. Prüfung korrigiert werden.
4. Prüfung
Dass zumindest Teile des Nachhaltigkeitsberichts vorab gewürdigt wurden, bedeutet zwar nicht, dass die eigentliche Prüfung überflüssig oder ein Selbstläufer ist; dennoch erleichtert die prüferische Begleitung des Implementierungsprojekts die Abschlussprüfung und gibt Unternehmen Sicherheit und Routine für künftige Nachhaltigkeitsberichte.
Als Teil der Gesellschaft müssen Unternehmen ihren Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten. In diesem Sinne können sie die CSRD nicht nur als lästige Pflicht sehen, sondern sie als Leitfaden für ein nachhaltigeres Wirtschaften nutzen. Wer zum ersten Mal gefordert ist, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, und sich noch nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, dem bleibt angesichts des strategischen und organisatorischen Aufwands nicht viel Zeit, um die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen.
Fazit
Die CSRD der EU erweitert den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, signifikant. Wie die finanzielle Berichterstattung muss auch der Nachhaltigkeitsbericht von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden. Gerade Firmen, für die das Thema Neuland ist, sollten sich auf die Prüfung vorbereiten. Wie ist das Unternehmen betroffen? Wurden die richtigen Schwerpunkte gesetzt? Welche Umsetzungsschritte sind notwendig? Eine prüferische Begleitung durch Wirtschaftsprüfer kann wichtige Fragen vorab klären und Schwachstellen beseitigen.