Bereits eine erste Auseinandersetzung mit der Neuregelung zeigt, dass in der Praxis komplexe Anwendungs- und Auslegungsfragen entstehen werden. Die Zinsschranke wird wohl jedenfalls die Komplexität des Konzernsteuerrechts und die Compliance-Anforderungen für einige Steuerpflichtige dramatisch erhöhen.
Aufgrund des Freibetrags von 3 Millionen Euro und weiterer Ausnahmeregelungen wird ein beträchtlicher Anteil österreichischer (mittelständischer) Unternehmen nicht unter die Zinsschrankenregelung fallen. Dies ist zu begrüßen. Bereits eine erste Auseinandersetzung mit der Neuregelung zeigt, dass in der Praxis komplexe Anwendungs- und Auslegungsfragen entstehen werden. Die Zinsschranke wird wohl jedenfalls die Komplexität des Konzernsteuerrechts und die Compliance-Anforderungen für einige Steuerpflichtige dramatisch erhöhen. Dies liegt auch (aber nicht nur) an der Beibehaltung der bestehenden Zinsabzugsverbote. Zahlreiche Elemente der Zinsschranke — etwa die Ermittlung des steuerlichen EBITDA und des Zinsüberhangs sowie die Vornahme des Eigenkapitalquotenvergleichs — machen die Anwendung der neuen Regelung zu einer enormen Herausforderung. Aus diesem Grund wird gleich in mehrfacher Hinsicht eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen eingeräumt, um Zweifelsfragen und die praktische Handhabung der Regelung in einer Verordnung im Detail zu regeln. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung des steuerlichen EBITDA und des Gruppen-EBITDA, die Voraussetzungen für den Übergang von nicht verrechneten Zins- und EBITDA-Vorträgen im Rahmen von Umgründungen und die nähere Definition von begünstigten langfristigen öffentlichen Infrastrukturprojekten.
Fazit
Themen wie die Einheitsbetrachtung steuerlicher Unternehmensgruppen, der Zins- und EBITDA-Vortrag sowie Spezialfragen bei Umgründungen und Personengesellschaften machen offensichtlich, dass die Auswirkungen der Zinsschranke auf das konkrete Unternehmen bzw. die konkrete Transaktion möglichst frühzeitig untersucht werden müssen, um Optimierungspotenziale zu identifizieren.