Betriebsstätten

Steuerberatung

Aus steuerrechtlicher Sicht ist eine Betriebsstätte eine steuerliche Präsenz außerhalb des Landes, in dem ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Steuerbehörden legen den Begriff heute weit aus. Gemeint sind nicht mehr nur physische Geschäftsstellen wie Büros oder Fabriken; auch Vertreter, Geschäftsreisende, Lagerflächen, digitale Aktivitäten und Ähnliches können Betriebsstätten sein.

Was EY für Sie tun kann

Unternehmen müssen jeden Aspekt ihrer Wertschöpfungskette genau unter die Lupe nehmen, um steuerliche und andere unvorhergesehene Risiken zu begrenzen, die sich durch mögliche Betriebsstätten ergeben können.

Unser weltweites Netzwerk von Spezialisten für internationale Steuern steht Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen mögliche Risiken im Zusammenhang mit Betriebsstätten zu erkennen, zu steuern und zu minimieren. Wir helfen Ihnen, Ihre bestehenden Prozesse zu prüfen und zu schützen, stellen den Kontakt zu lokalen Steuerbehörden her, beraten Sie bei neuen Auslandsprojekten und unterstützen Sie dabei, entsprechende Systeme für Ihr Risikomanagement zu entwickeln.

Profitieren Sie von der langjährigen Branchenerfahrung und dem Fachwissen unserer Berater, die Ihr Geschäft kennen und Ihnen praktikable Lösungen bieten – auf der Basis Ihres Geschäftsmodells.

Kontaktieren Sie uns

Neugierig geworden? Schreiben Sie uns.