Das Multilaterale Übereinkommen der OECD
Die Beurteilung und Behandlung von Änderungen von Steuerabkommen durch MLI (Multilateral Instrument) stellt eine der größten grenzüberschreitenden Herausforderungen dar, mit der unsere Mandanten seit vielen Jahren konfrontiert sind.
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Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen gegen globale Gewinnverkürzungen und -verlagerungen (Multilateral Instrument, MLI) ist Teil des BEPS-Projekts der OECD. Mehr als 75 Staaten und deren Vertreter haben das MLI bereits unterzeichnet. Damit stellt es für das grenzüberschreitende Steuerrecht eine der bedeutendsten Änderungen in der Geschichte dar. Das MLI wirkt sich auf Unternehmensstrukturen, Transaktionen und teilweise sogar auf Geschäftsmodelle selbst aus.
Nach der fünften Ratifizierung des MLI im März 2018 trat es in den ersten fünf Staaten am 1. Juli 2018 in Kraft. In den übrigen Unterzeichnerstaaten erlangt das MLI Wirkung, sobald diese ihre Ratifikationsurkunde an die OECD übermitteln und ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Unternehmen müssen genau verfolgen, wann das MLI in den Ländern, in denen sie tätig sind, in Kraft tritt. Schon jetzt gilt es, die Änderungen, die über 2.000 Steuerabkommen betreffen werden, zu verstehen und zu steuern.
Wir unterstützen Sie hier mit unserem tiefen Fachwissen und unserem globalen Netzwerk. Zudem rücken in unserer Steuerberatung die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens in den Fokus. So können wir Sie bei der frühzeitigen Einbindung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen optimal unterstützen und Ihnen helfen, die Auswirkungen auf Ihr Kerngeschäft zu mindern.
Gemeinsam finden wir heraus, was das MLI für Ihr Unternehmen und dessen Struktur bedeutet. Dies reicht von der rechtlichen Auslegung des MLI als Ganzes bis hin zur Frage, welche Auswirkungen für Sie speziell relevant sind und welche Vorsorge Sie treffen können.
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