Das vorstehende Beispiel stellt den Audit Trail innerhalb der EU und der Schweiz vereinfacht dar.
Im ersten Beispiel importiert ein CH Hersteller / Veredler im Rahmen des Schweiz-EU-Freihandelsabkommens industriell hergestellte Produkte mit EU-Ursprungsnachweisen. Zollabgaben würden infolge der Abschaffung von Industriezöllen zwar nicht mehr erhoben, es wird jedoch ein Ursprungsnachweis für die nachfolgenden Schritte benötigt. Im Nachgang werden die importierten Materialien bei der Herstellung eines Endprodukts verwendet. Der Hersteller / Veredler kann den präferenziellen Ursprung der importierten Materialien aus der EU nachweisen. Dies erlaubt ihm die Ausstellung eines präferenziellen Ursprungsnachweises, sofern die im Freihandelsabkommen mit der EU definierten Regeln eingehalten sind. Dank des Ursprungsnachweises des Endprodukts kann dieses nun zollfrei vom Kunden in Österreich eingeführt werden.
Im zweiten Beispiel bezieht ein CH Wiederverkäufer Waren von einem Lieferanten im Ausland ohne präferenziellen EU-Ursprungsnachweis. Da keine Industriezölle mehr anfallen, muss der CH Wiederverkäufer keine Zölle zahlen. Im Anschluss verkauft der CH Wiederverkäufer diese Waren an einen Kunden in Österreich. Da jedoch kein Ursprungsnachweis vom Lieferanten vorliegt, kann der CH Wiederverkäufer keinen Ursprungsnachweis ausstellen und der Kunde in Österreich muss entsprechende Zollabgaben bei der Einfuhr entrichten.
Die Beispiele zeigen, dass präferenzielle Ursprungsnachweise trotz der anstehenden Abschaffung der Einfuhrzölle auf Industrieprodukte immer noch benötigt werden. Ohne diese Nachweise können die im Freihandelsabkommen definierten Ursprungsregeln unter Umständen nicht mehr erfüllt und für den Kunden kein Ursprungsnachweis ausgestellt werden. Somit profitieren von der bevorstehenden Abschaffung vor allem Detailhändler und Unternehmen, deren Produkte für den Endverbrauch in der Schweiz bestimmt sind. Ob Ursprungsnachweise in Zukunft bei der Einfuhrabwicklung noch angemeldet werden müssen oder ob es eine alternative Möglichkeit gibt, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es ist jedoch aufgrund des laufenden Transformationsprogramms der Schweizer Zollverwaltung «DaziT» und der geplanten Revision des Zollgesetzes durchaus denkbar.
Auch die Anpassung des Schweizer Zolltarifs durch die umfangreiche Reduktion von Schweizer Tarifzeilen erfordert eine frühzeitige Vorbereitung. Trotz der vereinfachten Tarifeinreihung bilden die Tarifnummern weiterhin das Kernstück der Verzollung und liefern wichtige Informationen zu möglichen Bewilligungspflichten, Ursprungsregeln sowie Exportkontrollen. Es ist somit essenziell, dass die internen Stammdaten auf die Änderungen hin aktualisiert werden, um unvorhergesehenen Ereignissen und Risiken vorzubeugen.