5 Minuten Lesezeit 1 Dez. 2023
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Das Reformpaket zu Basel III final wurde vom Bundesrat verabschiedet

Von Martin Waurick

Partner, Head of Prudential Risk & Regulation in Financial Services | EY Switzerland

Risk manager & consultant, father of two (little) girls, leading a passionate team of risk professionals working hard to make a positive difference in the financial services industry.

5 Minuten Lesezeit 1 Dez. 2023

Banken sollten die Umsetzung des neuen Reformpakets zu Basel III final in einem dedizierten Projekt adressieren

In Kürze

  • Die endgültigen Basel III final Vorschriften wurden am 29. November 2023 vom Bundesrat verabschiedet.
  • Die Auswirkungen der Vorschriften auf Schweizer Banken sollten nicht unterschätzt werden, da sie alle Risikoarten betreffen.
  • Schweizer Banken sollten die Umsetzung jetzt in einem dedizierten Projekt angehen, um die neuen Vorschriften ab Anfang 2025 einhalten zu können. 

Bei Basel III (final) handelt es sich um das letzte grosse Reformpaket aufgrund der Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2008. Das übergeordnete Ziel aller Basel III Reformen ist, die Widerstandsfähigkeit der Banken zu erhöhen. Hierzu wurden bereits diverse Reformpakete veröffentlicht und in der Schweiz umgesetzt. Diese fokussierten auf:

  1. Die Definition der anrechenbaren Eigenmittel
  2. Die Festlegung von Mindestkapitalquote
  3. Die Einführung von Liquiditätskennzahlen (LCR und NSFR)
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Basel III Finalisierung – Die Broschüre

Ein Überblick der Änderungen und Auswirkungen auf Schweizer Banken

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Das Basel III (final) Reformpaket

Im Dezember 2017 verabschiedete der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) das finalisierte Rahmenwerk zu Basel III, welches im Februar 2019 mit dem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) vervollständigt wurde.

Die Finalisierung von Basel III widmet sich im Wesentlichen der risikosensitiven Eigenmittelunterlegung und dem Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren. Hierzu wird einerseits die Bedeutung und Risikosensitivität der Standardansätze erhöht und andererseits die Anwendbarkeit von bankinternen Modellen eingeschränkt. Ebenfalls soll mit dem überarbeiteten Regelwerk die Widerstandsfähigkeit des globalen Bankensystems weiter gestärkt sowie eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen erreicht werden.

Da sich die neuen Vorschriften auf sämtliche Risikoarten beziehen, betreffen sie alle Banken, unabhängig von Grösse und Geschäftsmodell sowie ungeachtet dessen, ob diese aktuell Standardansätze oder interne Modelle zur Ermittlung ihrer risikogewichteten Aktiva (RWA) anwenden. Die überarbeiteten Standards decken dabei eine breite Palette an regulatorischen Änderungen über alle Risikoarten hinweg ab, welche eine quantitative und qualitative Verbesserung im Hinblick auf das regulatorische Kapital anstreben. Im Zentrum der Anpassungen stehen dabei die jeweiligen Standardansätze für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken zur Berechnung der risikogewichteten Aktiven (RWA).

EY Basel III reforms survey 2023

73%

der Befragten haben ein geregeltes, finanziertes und mit Ressourcen ausgestattetes Basel III Reformprogramm eingeführt

Der Bundesrat hat die neue Regulierung für die Schweiz am 29. November 2023 verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist für den 01. Januar 2025 vorgesehen, wodurch der erste Meldestichtag unter Basel III (final) der 31. März 2025 darstellt.

Die spezifischen Änderungen im Rahmen von Basel III (final) (sowie der damit verbundenen Gesetzespakete) finden sich in der diesem Artikel beigefügten Broschüre. Wir haben die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Kreditrisiko: mit dem überarbeiteten Kreditrisiko-Standardansatz soll die Granularität und Risikosensitivität erhöht sowie die Abhängigkeit von externen Ratingagenturen verringert werden. Gleichzeitig wird die Anwendung von internen Modellen (Internal Ratings Based Approach) in gewissen Bereichen stärker eingeschränkt.
  • Marktrisiko (FRTB): Die Einführung eines neuen Marktrisiko-Standardansatzes beinhaltet eine stärkere Berücksichtigung von Risikosensitivitäten sowie die Einführung einer Ausfallrisikopauschale (DRC) und von Restrisikozuschlägen (RRAO). Der alte Standardansatz wird in der Schweiz weiterhin als vereinfachter Standardansatz bestehen bleiben, wie auch der De-Minimis-Ansatz, welcher in rekalibrierter Version ebenfalls weiterhin zur Verfügung steht. Zusätzlich wird ein neuer interner Modellansatzes (IMA) unter Berücksichtigung von Tail-Risiken und Illiquidität eingeführt. Abschliessend wird eine klarere und striktere Unterscheidung und Abgrenzung zwischen aufsichtsrechtlichem Bankenbuch und Handelsbuch etabliert.
  • Operationelles Risiko: Der neu konzipierte Standardansatz (SMA) löst alle bisherigen Ansätze ab. Der SMA beruht auf zwei wesentlichen Faktoren: einem Mass für die Geschäftsgrösse (Business Indicator Component, BIC) und einem Mass für die historischen Verluste des Finanzinstituts (Internal Loss Multiplier, ILM).
  • CVA Risiken: Mit der Abschaffung des internen Modellansatzes (A-CVA) und gleichzeitiger Überarbeitung resp. Neueinführung eines standardisierten Ansatzes (SA-CVA), eines Basisansatzes (BA-CVA) und eines vereinfachten Ansatzes soll die Berechnungskomplexität reduziert werden.
  • Output Floor: Mit der Einführung eines neuen Output Floors werden die regulatorischen Kapitalvorteile für Banken, die interne modellbasierte Ansätze im Vergleich zu standardisierten Ansätzen verwenden, begrenzt.
  • Leverage Ratio: Weitere Verfeinerung der Messgrösse für das Gesamtengagement sowie Herstellung von Konsistenz mit dem Kreditrisiko-Standardansatz

Was bedeutet das Basel III (final) Reformpaket für Banken in der Schweiz?

Für die Banken bedeutet Basel III (final) insbesondere die Erhebung neuer Daten, die Umsetzung neuer Ableitungs- und Berechnungslogiken, die Anpassung bestehender und die Implementierung neuer Prozesse, Investitionen in die IT-Infrastruktur, die Überarbeitung der Governance, Anpassungen und Erweiterungen des Berichtswesens und vieles mehr.

EY Basel III reforms survey 2023

50%

der Banken bezeichnen Daten als ihre grösste oder zweitgrösste Herausforderung

Erwartete Auswirkungen auf Schweizer Banken

Wir erwarten unterschiedliche Auswirkungen auf die RWA im Schweizer Bankensektor, die von einer Reihe von Faktoren wie der Zusammensetzung der Kreditrisikoportfolios sowie dem Ausmass der Markt- und operationellen Risiken abhängen. Gegenwärtig erwarten wir, dass die RWA für Kreditrisiken und operationelle Risiken (ohne Banken der Kategorien 1 und 2) im Durchschnitt weitgehend unverändert bleiben, während die RWA für Marktrisiken leicht ansteigen werden. In der Schweiz wurde der Grundsatz der «Kapitalneutralität» auf aggregierter Ebene (ohne Banken der Kategorie 1) vereinbart und auf der Grundlage der Ergebnisse der zwischen März und Mai 2021 durchgeführten Quantitative Impact Study 2 (QIS2) wird dies gemäss FINMA auch mit den vorgelegten Regelungen erreicht. Auf Ebene der einzelnen Banken kann die Finalisierung von Basel III jedoch zu Änderungen der RWA führen.

Die geplanten Änderungen bei den Standardansätzen werden sich auf alle Schweizer Banken auswirken, da neue Berechnungsansätze (z.B. Operational Risk SMA) sowie Prozessanforderungen und zusätzliche Daten, die zur Erfüllung der neuen Berechnungsanforderungen erhoben werden müssen, hinzukommen.

Aufgrund der geänderten Modellanforderungen und der erhöhten Komplexität der Berechnungen werden eine verstärkte Modell-Governance sowie ein strengeres Datenmanagement erforderlich sein. Darüber hinaus ist für die meisten Schweizer Banken eine detailliertere Offenlegung in der Säule-3-Berichterstattung zu erwarten.

Im Allgemeinen können die Grundsätze der Verhältnismässigkeit (Proportionalitätsprinzip) auf alle Banken der Kategorien 4 und 5 sowie bis zu einem gewissen Grad auch auf Banken der Kategorie 3 angewandt werden.

Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Änderungen sollte die Umsetzung so bald wie möglich in einem eigenen Projekt behandelt werden, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

Fazit

Basel III final wird sich auf alle Schweizer Banken auswirken, unabhängig von Größe und Geschäftsmodell sowie über alle Risikoarten hinweg.

Über diesen Artikel

Von Martin Waurick

Partner, Head of Prudential Risk & Regulation in Financial Services | EY Switzerland

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